Vier Bausteine. Eine nachvollziehbare Verantwortung.
Die Regeln greifen ineinander. Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt den tatsächlichen Einsatz. Daraus entstehen Prüfaufgabe und Prüffrist. Der technische Zustand wird fachlich bewertet und das Ergebnis bleibt dokumentiert.
Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen werden vom Arbeitgeber ermittelt und festgelegt.
Je nach Arbeitsmittel sind Prüfungen vor Verwendung, wiederkehrend oder nach besonderen Ereignissen erforderlich.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen in ordnungsgemäßem Zustand erhalten und zu den erforderlichen Anlässen geprüft werden.
Art, Umfang, Ergebnis und prüfende Person gehören in den Nachweis; elektronische Aufzeichnungen sind zulässig.



